Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marko Svitlica (Fitness Coach Suite), Lerchenauerstraße 25, 80809 München (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Bereitstellung der Software „Fitness Coach Suite" als Software-as-a-Service (Web-Anwendung sowie die zugehörigen Mobil-Apps für Coaches und deren Mitglieder) sowie – sofern gesondert beauftragt – über Content-Produktions- und Hosting-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Preise
Der Anbieter stellt die Fitness Coach Suite in einem einzigen Tarif mit vollem Funktionsumfang bereit. Es gibt keine Funktionsstufen und keine Begrenzung der Anzahl aktiver Mitglieder, Lektionen, Rezepte oder Plan-Vorlagen.
Fitness Coach Suite
- Monatliche Grundgebühr: 39 € monatlich oder 29 € / Monat bei jährlicher Zahlung
- Gebühr pro aktivem Mitglied: 9 € / Monat für das zweite bis fünfundzwanzigste aktive Mitglied
- Das erste aktive Mitglied ist dauerhaft kostenlos
- Ab dem sechsundzwanzigsten aktiven Mitglied fällt keine weitere Gebühr pro aktivem Mitglied an
- Unbegrenzte Anzahl aktiver Mitglieder
Als aktives Mitglied gilt jeder freigeschaltete Athlet mit App-Zugang, unabhängig davon, ob der Athlet über Stripe, manuell oder extern freigeschaltet wurde. Pausierte oder gelöschte Mitglieder werden nicht berechnet. Je Coach-Account ist ein aktives Mitglied (Testmitglied) dauerhaft kostenlos; die Gebühr pro aktivem Mitglied fällt erst ab dem zweiten aktiven Mitglied an.
Die Gebühr pro aktivem Mitglied ist der Höhe nach begrenzt: Berechnet werden höchstens 24 aktive Mitglieder (das zweite bis fünfundzwanzigste), also höchstens 216 € / Monat. Jedes weitere aktive Mitglied ab dem sechsundzwanzigsten ist kostenlos. Die Gesamtvergütung beträgt damit höchstens 255 € / Monat (245 € / Monat bei jährlicher Zahlung).
Die Gebühr pro aktivem Mitglied wird tagesgenau berechnet: Sie fällt ab dem Tag der Freischaltung an und endet mit dem Tag, an dem der Zugang pausiert oder beendet wird. Mitglieder, die im Lauf eines Abrechnungszeitraums hinzukommen oder wegfallen, werden nur anteilig berechnet.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Testphase (erste 30 Tage)
Innerhalb der ersten 30 Tage ab Vertragsbeginn entfällt die monatliche Grundgebühr, und der Auftraggeber kann beliebig viele aktive Mitglieder ohne Gebühr pro aktivem Mitglied freischalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage gilt die reguläre Vergütung nach diesem § 2: Die Grundgebühr wird fällig, es bleibt genau ein aktives Mitglied dauerhaft kostenlos, und die aktiven Mitglieder zwei bis fünfundzwanzig werden mit je 9 € / Monat berechnet – einschließlich der während der Testphase freigeschalteten Mitglieder. Ab dem sechsundzwanzigsten aktiven Mitglied fällt weiterhin keine Gebühr pro aktivem Mitglied an. Die Testphase wird je Auftraggeber einmalig gewährt und kann nach ihrem Ablauf nicht erneut in Anspruch genommen werden.
Eigener Testzugang in der Mitglieder-App
Der Auftraggeber kann sich mit der E-Mail-Adresse seines Coach-Accounts zusätzlich in der Mitglieder-App (FITCOSI) anmelden, um die App aus Sicht seiner Athleten zu nutzen. Dieser Zugang ist für die Dauer des Vertrags kostenlos und wird nicht als aktives Mitglied im Sinne dieses § 2 gezählt; er verbraucht insbesondere nicht das dauerhaft kostenlose aktive Mitglied. Der kostenlose Zugang endet, wenn der Vertrag über die Fitness Coach Suite endet.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag über die Nutzung der Fitness Coach Suite kommt durch die Registrierung des Auftraggebers und die anschließende Bestätigung durch den Anbieter zustande. Für gesondert beauftragte Content-Produktionsleistungen (§ 7) kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
Bei monatlicher Zahlweise besteht keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat und kann jederzeit im Dashboard zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Auftraggeber kann die Verlängerung jederzeit zum Ende der bezahlten Periode beenden; der Zugriff bleibt bis zu deren Ende bestehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 3a Änderung der Preise und dieser Bedingungen
Der Anbieter kann die in § 2 genannten Preise sowie diese Bedingungen ändern, um sie an veränderte Kosten (insbesondere für Hosting, KI-Dienste, Zahlungsabwicklung und Support), an einen geänderten Leistungsumfang oder an eine geänderte Rechtslage anzupassen. Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers sind nur aus diesen Gründen und nur in angemessenem Umfang zulässig.
Der Anbieter kündigt jede Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse des Auftraggebers an. Die Ankündigung benennt die konkrete Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und weist gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin.
Der Auftraggeber kann der Änderung bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widersprechen. Widerspricht er, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Zeitpunkt als angenommen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume bleiben von einer Preisänderung unberührt.
Diese Regelung gilt nicht für Änderungen, die den Hauptleistungsgegenstand betreffen; solche bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für Änderungen, die für den Auftraggeber ausschließlich vorteilhaft sind (etwa eine Preissenkung oder ein zusätzlich aufgenommener Leistungsbestandteil), gilt weder die Ankündigungsfrist noch das Widerspruchsverfahren; der Anbieter informiert den Auftraggeber in diesem Fall lediglich in Textform.
§ 4 Folgen der Kündigung
Fitness Coach Suite
Bei monatlicher Zahlweise endet die kostenpflichtige Nutzung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Bei jährlicher Zahlweise bleibt der Zugriff bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen; eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann seine Daten (Mitglieder, Lernbereiche, Videos, Zahlungen) jederzeit sowie bis zum Ende der Abrechnungsperiode als Export herunterladen. Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage lang abrufbar und werden anschließend datenschutzkonform gelöscht.
Individuelle Produktionsleistungen
Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf einer für Produktionsleistungen gesondert vereinbarten Mindestlaufzeit werden alle verbleibenden monatlichen Hosting-Gebühren bis zum Ende dieser Mindestlaufzeit sofort fällig.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Sperrung von Inhalten bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Coach-Anwendung, zum Mitgliederportal und zu den Apps sowie alle Video- und Lektionsinhalte zu sperren. Dies gilt insbesondere auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
Die Videos und Lektionsinhalte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Anbieters. Ein Herausgabeanspruch des Auftraggebers besteht erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen.
§ 6 Gebühren und Zahlungsabwicklung
Fitness Coach Suite erhebt keine prozentuale Umsatzbeteiligung auf Coaching-Umsätze. Die Plattformgebühr besteht aus der Grundgebühr sowie der Gebühr pro aktivem Mitglied. Der Auftraggeber rechnet mit seinen Mitgliedern eigenständig und außerhalb der Plattform ab; Fitness Coach Suite wickelt keine Zahlungen zwischen dem Auftraggeber und dessen Mitgliedern ab und erhält davon keinen Anteil. Gebühren des vom Auftraggeber gewählten Zahlungsdienstleisters trägt der Auftraggeber.
Die Abrechnung aktiver Mitglieder erfolgt auf Basis der im System freigeschalteten Mitglieder. Manuell oder extern freigeschaltete Test- oder Betreuungskunden zählen als aktive Mitglieder, solange ihr Zugang aktiv ist. Die Abrechnung erfolgt nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum; Einrichtungs-, Start- oder Onboarding-Gebühren fallen nicht an.
§ 7 Leistungsumfang der Produktion
Dieser § 7 gilt ausschließlich für gesondert beauftragte Content-Produktionsleistungen und hat keine Auswirkung auf die Nutzung der Fitness Coach Suite nach § 2.
Der genaue Leistungsumfang der Content-Produktion (Drehtage, Schnitt, Module etc.) wird im individuellen Auftragsvertrag festgelegt. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn können zu Mehrkosten führen, über die der Anbieter vorab informiert.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an Drehtagen die notwendigen Räumlichkeiten, Personen und Materialien zur Verfügung stehen. Ausfallstunden durch den Auftraggeber werden zum Stundensatz von 150 € (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das Recht ein, die produzierten Inhalte auf der Plattform fitness-coach-suite.com zu hosten und Dritten (Teilnehmern) zugänglich zu machen. Das Urheberrecht an den Inhalten verbleibt beim Auftraggeber.
Nach vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge und regulärem Vertragsende erhält der Auftraggeber auf Anfrage eine Kopie aller Videodateien in Originalqualität.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.
Die Verfügbarkeit der Plattform wird mit einem Jahresmittelwert von 99 % angestrebt. Geplante Wartungsarbeiten werden vorab angekündigt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Marko Svitlica – Fitness Coach Suite
Lerchenauerstraße 25, 80809 München
Stand: 10. August 2026